Die Aufgabe des Grundbuchamtes besteht im Wesentlichen in der Führung des Grundbuches.  
Es wird beim Amtsgericht Wipperfürth in elektronischer Form geführt.

Die Aufgaben des Grundbuches bestehen im Wesentlichen in der Erfassung

  • von Grundstücken (in Übereinstimmung mit dem Liegenschaftskataster),
  • von Eigentumsverhältnissen an Grundstücken,
  • von grundstücksgleichen Rechten (Wohnungs- und Teileigentum, Erbbaurechten)
  • von Belastungen an Grundstücken (z.B. Grunddienstbarkeiten, Hypotheken und Grundschulden, Verfügungsbeschränkungen)

Erst mit der Eintragung im Grundbuch werden Rechtsgeschäfte mit Immobilien rechtswirksam.

Das Grundbuch genießt öffentlichen Glauben, d.h. seine Eintragungen gelten Dritten gegenüber als richtig, es sei denn die Unrichtigkeit ist der betreffenden Person bekannt.

Einsicht in das Grundbuch

Bei einem berechtigten Interesse kann Einsicht in das Grundbuch gewährt werden. Ein berechtigtes Interesse hat grundsätzlich jeder, der ein eingetragenes Recht im Grundbuch hat (Eigentum, Grundschuld, Hypothek, Wege- oder Wohnrechte usw.). Die Einsicht wird in der Regel durch einen Grundbuchausdruck gewährt.

Ein unbeglaubigter Ausdruck kostet nach der offiziellen Gebührenordnung (GNotKG) lediglich 10,00 €, ein amtlicher/beglaubigter Ausdruck 20,00 €.

Hinweis:

Zurzeit bieten vermehrt private Online-Anbieter über ihre Internetseiten den Online-Abruf von Grundbuchausdrucken gegen ein zusätzliches Bearbeitungsentgelt an. Dies ist oft deutlich höher als die amtliche Gebühr von 10,00 €. Es sind auch Fälle bekannt geworden, in denen Online-Anbieter nicht über die erforderliche amtliche Zulassung für den automatischen Abruf von Grundbuchausdrucken verfügen. In solchen Fällen wurde trotz des gezahlten Bearbeitungsentgelts kein Grundbuchausdruck ausgestellt.

Antrag:

Einen Grundbuchausdruck können Sie schriftlich bzw. per Fax oder persönlich beim Grundbuchamt beantragen. Sie erhalten darüber eine separate Rechnung der Zentralen Zahlstelle Justiz. Bitte verwenden Sie für die Beantragung des Grundbuchausdrucks beim Grundbuchamt das Antragsformular und bringen Sie Ihren Personalausweis und - falls erforderlich - weitere Nachweise Ihrer Berechtigung (zum Beispiel eine Vollmacht des Eigentümers) mit. Alternativ können Sie den Grundbuchausdruck beim Notar anfordern. Ein unbeglaubigter unkommentiert vom Notar übergebener Grundbuchausdruck kostet 18,00 € (notarielle Gebühr i. H. v. 10,00 € sowie gerichtliche Auslage für den Datenabruf i. H. v. 8,00 €). Daneben fallen noch die Umsatzsteuer und ggf. Post- oder Telekommunikationsauslagen an (Gesetz über Kosten der freiwilligen Gerichtsbarkeit für Gerichte und Notare - GNotKG).

Das Grundbuchamt (Abt.3 a, b) befindet sich im Erdgeschoss

Gemarkungen: Wipperfürth, Breun

Zimmer 9, Telefonnummer: 02267 8837-109

Gemarkungen:  Radevormwald, Hückeswagen, Vellingen:

Zimmer 21, Telefonnummer: 02267 8837-121

Gemarkungen: Klüppelberg, Lindlar:

Zimmer 20, Telefonnummer: 02267 8837-120

Gemarkungen: Neuhückeswagen, Tüschen, Breidenbach, Wipperfeld:

Zimmer 22, Telefonnummer: 02267 8837-122

 

Weitere Informationen im Justizportal  NRW